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Der 24 h Lieferantenwechsel
Mit § 20 a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde die Umsetzung einer EU-Richtlinie der sogenannte 24 h Lieferantenwechsel festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den erforderlichen Fahrplan festgelegt, der den Verbrauchern nach Vertragsende den schnellen Wechsel des Energieversorgers ermöglichen soll.
Diese gesetzliche Vorgabe tritt zum 06. Juni 2025 in Kraft und bedeutet, dass Eigentumswechsel, Einzüge, Auszüge, An- und Abmeldungen immer mindestens 14 Tage im Voraus an den bisherigen oder neuen Energieversorger gemeldet werden müssen.
FAQs
Was ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden?
Mit § 20 a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde die Umsetzung einer EU-Richtlinie der sogenannte 24 h Lieferantenwechsel festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den erforderlichen Fahrplan festgelegt, der den Verbrauchern nach Vertragsende den schnellen Wechsel des Energieversorgers ermöglichen soll.
Ziel dieser Regelung ist, eine möglichst verbraucherfreundliche, schnelle und flexible Energieversorgung anbieten zu können.
Ab wann greift der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?
Ab dem 6. Juni 2025 müssen alle Energieversorger den Lieferantenwechsel (außerhalb einer vertraglich geschlossenen Laufzeit) innerhalb von 24 Stunden gewährleisten.
Kann ich meinen Stromvertrag jetzt wirklich innerhalb von 24 Stunden wechseln?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft die technische Abstimmung im Hintergrund – nicht Ihre Vertragslaufzeiten. Sie erhalten künftig schneller eine Rückmeldung, ab wann Ihr neuer Vertrag starten kann. Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben bestehen. Was bedeutet 24 h in diesem Zusammenhang? Es bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24h den Wechsel durch den neuen Lieferanten bestätigt bekommen, sondern, dass die Energieversorgung durch den Lieferanten aus technischer Sicht innerhalb von 24h gewechselt werden kann.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang „ein Werktag“?
Darunter sind alle Tage zu verstehen, die kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24.12. und der 31.12. eines jeden Jahres gelten als Feiertage.
Welche Auswirkung hat der 24h Lieferantenwechsel auf meinen bestehenden Vertrag?
Keine. Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist weiterhin 14 Tage.
Was muss ich künftig beachten?
Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen fristgerecht eingereicht werden:
- Umzugsformular (->Umzugsformular)
- Zählerstände zum Datum des Umzugs
- Mitteilung per E-Mail oder schriftlich mind. 14 Tage im Voraus
Wichtig: Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden!
Warum ist die Marktlokations-ID jetzt so wichtig?
Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist seit Juni 2025 der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden. Die Malo ID dient dazu Ihre Abnahmestelle eindeutig zu identifizieren. Dadurch ist ein Missbrauch durch unbefugte Dritte nahezu ausgeschlossen.
Das sollten Sie wissen:
- Die Angabe der Zählernummer allein reicht künftig nicht mehr aus, um den Wechselprozess sofort zu starten.
- Die MaLo-ID identifiziert Ihren Stromanschluss eindeutig – ähnlich wie eine IBAN beim Bankkonto.
- Sie finden sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
- Falls Sie gerade umziehen und die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause noch nicht kennen, können Sie diese auch beim Eigentümer oder Vormieter erfragen. Sollte das nicht möglich sein, können wir sie über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern – das führt jedoch zu einem Zeitverzug bei der Bearbeitung.
Oftmals ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll Ihres Vermieters bei der Schlüsselübergabe hinterlegt.Unser Tipp: Halten Sie Ihre MaLo-ID möglichst vor Vertragsabschluss bereit – damit stellen Sie sicher, dass Ihr Liefertermin schnellstmöglich geklärt werden kann.
Warum kann sich die Bearbeitung Ihres Stromvertrags verzögern?
Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Stromverträgen kommen.
Warum ist es so wichtig, meinen Umzug frühzeitig zu melden?
Seit dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Nur wenn Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen – idealerweise 14 Tage im Voraus – können wir sicherstellen, dass Ihr Vertrag zum richtigen Zeitpunkt startet oder endet.
Wie kann ich meinen Zählerstand bei einem Umzug melden?
Sie können Ihren Zählerstand entweder über unser Kundenportal online übermitteln, per E-Mail an service@stadtwerke-wt.de oder Sie tragen den Zählerstand in das Umzugsformular ein.
Was passiert, wenn ich meinen Einzug oder Auszug zu spät melde?
Beim Einzug: Sie werden automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – meist zu höheren Konditionen als bei Ihrem Wunschanbieter. Außerdem könnte Ihr Vormieter oder Vermieter für die Stromkosten der ersten Tage verantwortlich bleiben, sofern sich dieser nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat.
Beim Auszug: Ihr Vertrag läuft weiter, bis Sie sich abmelden – Sie müssten also weiter bezahlen, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen.
Bin ich trotzdem mit Strom versorgt, auch wenn es Verzögerungen gibt?
Ja. Sie sind jederzeit mit Strom versorgt. In solchen Fällen übernimmt vorübergehend der örtliche Grundversorger.
Energieberatung
Das Thema Energie ist komplex! Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für alle Fragen und zur Beratung zur Verfügung.
Zusätzlich finden Sie hier interessante Links zum Thema Energieberatung, die wir Ihnen empfehlen können:
- IWO – Institut für wirtschaftliche Ölheizung e.V.
- Energiesparhaus
- Verbraucherzentrale
- Erneuerbare Energien
Stadtbeleuchtung Waldshut-Tiengen
Wir kümmern uns. Auch die Stadtbeleuchtung in Waldshut-Tiengen wird mit unserem Strom versorgt und von unserem Team betreut.
Sie haben eine defekte Laterne gesehen? Gerne dürfen Sie uns diese Störung mit dem Onlineformular melden. Wir danken Ihnen schon jetzt!
Kontakt strom:werk
Sie möchten mit uns zum Thema Strom in Kontakt treten, haben Fragen oder sonstige Anliegen?
Wir sind für Sie da! Unser Service-Team hilft Ihnen
montags bis donnerstags 08:00 – 12:00 Uhr / 14.00 – 16:00 Uhr und
Freitags per Mail
Ihr Kontakt zu Energieberatung und Ökostrom
Bahnhofstraße 2
79761 Waldshut-Tiengen
07741 / 833-605
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Ihr Kontakt zu Photovoltaik und Straßenbeleuchtung
Von-Opel-Str. 8
79761 Waldshut-Tiengen
07741 / 833-651
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