Netze

Unser Job. Ihre Versorgung.

Ob Wasser, Strom oder Wärme. Unsere Netz-Spezialisten sorgen rund um die Uhr dafür, dass Ihre Versorgung garantiert ist.

Zu unserem Smart Meter Gateway Portal: 

Smart Meter Gateway Portal

Stromnetz

Gesetze und Verordnungen

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Hausstromanschluss

Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie alle Fragen zum speziellen Anschluss mit unseren Fachleuten:

Uwe Schlachter, Teamleiter Stromnetz
Telefon 07741 833 641
uwe.schlachter@stadtwerke-wt.de

Daniel Strittmatter, Teamleiter Stromnetz (RWH)   
Telefon 07741 833 628
daniel.strittmatter@stadtwerke-wt.de

Anmeldungen über badenova ab 2025 über folgendes Portal: 

https://badenovanetze.de/service/services/netzportal/

PV- Anlagen: Anmeldung und Änderung

Die nachfolgend aufgeführten und vollständig ausgefüllten Formulare sind für die Bearbeitung des Antrags zwingend erforderlich:

Anmeldungen von PV-Anlagen im RWH-Gebiet (Lauchringen / Wutöschingen) ab 2025 bitte über das Netzportal der Badenova Netze melden: 

https://badenovanetze.de/service/services/netzportal/

Achtung: Ihr Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn die nach den gesetzlichen Vorgaben korrekt und vollständig ausgefüllten Unterlagen bei den Stadtwerken eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaften sog. Mieterstrommodelle vor Anmeldung der Anlage mit unserem Messstellenbetrieb abgesprochen und von uns genehmigt werden müssen! Anfragen an: mpvRi4jSmpSNmoiLm56LjL+ahYuakQ==

Wichtig:  Zum Ausfüllen dieser Unterlagen sind ausschließlich zertifizierte Elektroinstallationsunternehmen berechtigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Elektriker.

Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen senden Sie bitte anschließend an die E-Mail-Adresse: mpvRi4jSmpSNmoiLm56LjL+ahYuakQ==.

Bitte beachten Sie, dass Anlagen welche im Netzgebiet der RWH (Lauchringen/ Wutöschingen) angemeldet werden, die Vorschriften der Badenova Netze erfüllen müssen.

Des Weiteren müssen die Anmeldeunterlagen (Messkonzepte, Inbetriebsetzung etc.) der Badenova Netze zur Anmeldung eingereicht werden. Diese finden Sie auf der Homepage der Badenova Netze.

Das ggf. nötige Einspeisemanagement muss direkt bei der Badenova Netze bestellt werden. Dies ist unter folgendem Link möglich:

https://badenovanetze.de/netzkunden/einspeiser/einspeisemanagement/

Baustromanschluss

Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie alle Fragen zum speziellen Anschluss mit unseren Fachleuten:

Uwe Schlachter, Teamleiter Stromnetz
Telefon 07741 833 641
uwe.schlachter@stadtwerke-wt.de

Daniel Strittmatter, Teamleiter Stromnetz (RWH)   
Telefon 07741 833 628
daniel.strittmatter@stadtwerke-wt.de

Anmeldungen über badenova ab 2025 über folgendes Portal: 

https://badenovanetze.de/service/services/netzportal/

Technische Informationen

Regionalwerk Hochrhein GmbH & Co. KG

Als strategischer Partner und Gesellschafter der Regionalwerk Hochrhein GmbH & Co.KG übernehmen die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH die technische Betriebsführung der Stromnetze in den Gemeinden Lauchringen und Wutöschingen.

Bitte beachten Sie, dass im Netzgebiet der RWH die Vorschriften der Badenova Netze gelten. Diese finden Sie auf der Homepage der Badenova Netze.
 

https://www.badenovanetze.de/

Stadtbeleuchtung

Bau, Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind für uns sehr wichtig. So sorgen wir mit unserem Engagement für die nächtliche Sicherheit der Bürger von Waldshut-Tiengen und deren Ortsteilen sowie den Gemeinden Lauchringen und Wutöschingen. Wir setzen bei Neuanlagen auf LED-Technik, die den geringsten Stromverbrauch aufweist.

Anmeldepflichtige Geräte

Wassernetz

Gesetze und Verordnungen

Hauswasseranschluss

Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie alle Fragen zum speziellen Anschluss mit unseren Fachleuten.

Andreas Schillinger, Abteilungsleiter Trinkwasser
Telefon 07741 833 646
Fax 07741 833 661
andreas.schillinger@stadtwerke-wt.de

Frank Tröndle, Wassernetz
Telefon 07741 833 632
Fax 07741 833 661
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Bauwasseranschluss

Wassernetz
Telefon 07741 833 651
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Wärmenetz

Wir betreiben folgende Wärmenetze:

Tiengen Stadtmitte (im Bahnhofsgebäude)

  • 2.044 kW Anschlussleistung
  • Erzeugungsleistung
  • 120 kWel
  • 196 kWth
  • 2 x 742 kW Spitzenlastkessel
  • 2,3 km Wärmenetz

Wärmeanschlüsse:

  • Finanzamt (alt/neu)
  • J.-P.-Hebel-Schule
  • Kath. Kirche/Pfarrhaus
  • Musikschule
  • Sparkasse Hochrhein
  • Stadtbauamt
  • Villiger GmbH
  • Neues Alten- u. Pflegezentrum

Schulzentrum Tiengen

  • 2.866 kW Anschlussleistung
  • Erzeugungsleistung
  • 203 kWel
  • 316 kWth
  • 3 x 850 kW Spitzenlastkessel
  • 2,6 km Wärmenetz

Wärmeanschlüsse:

  • Stadthalle Tiengen
  • Sporthalle
  • Klettgaugymnasium
  • Realschule Tiengen
  • Carl-Heinz-Rösch-Schule
  • Wutachschule
  • Langensteinschule
  • Justus-Liebig-Schule
  • 5 Wohngebäude der FÖFA
  • WEG-Wohngebäude

Schulzentrum Waldshut

  • 4.616 kW Anschlussleistung
  • Erzeugungsleistung
  • 302 kWel
  • 481 kWth
  • 2 x 2.325 kW Spitzenlastkessel
  • 1,2 km Wärmenetz

Wärmeanschlüsse:

  • Stadthalle
  • Hallenbad/Sauna
  • Realschule
  • Kaufm.  Berufsschule
  • Techn. Gymnasium
  • Hochrheingymnasium
  • Chilbisporthalle
  • Justus-Liebig-Schule

BHKW Kaitle

  • 1.054 kW Anschlussleistung
  • Erzeugungsleistung
  • 48 kWel
  • 80 kWth
  • 3 x 170 kW Spitzenlastkessel
  • 0,37 km Wärmenetz

Wärmeanschlüsse:

  • Baubetriebshof
  • Feuerwehr
  • Wohnhaus

Stadtwerke Betriebsgebäude

Ansprechpartner:
Peter Stoll
Tel. 07741 833 633
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Ansprechpartner

Teamleiter Produktion
Tel. 07741 833 644
netze@stadtwerke-wt.de

Netznutzung

Veröffentlichungspflichten

Netznutzungsentgelte / Hochlastzeitfenster

Preisblätter Netznutzung

Hochlastzeitfenster

Lastprofile / Temperaturtabelle

PHZ:

PP0:

Temperaturtabelle:

Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2019 – 31.12.2021) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.

Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2022 – 31.12.2024) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.

Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energieversorgungsnetzen den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2025 – 31.12.2027) festgestellt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Für das Konzessionsgebiet im Stadtgebiet Waldshut, Tiengen sowie Kaitle wurden die Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH als Grundversorger festgestellt.

Für das Konzessionsgebiet der Ortsteile von Waldshut-Tiengen (Aichen, Krenkingen, Gurtweil, Detzeln, Breitenfeld, Indlekofen, Eschbach, Gaiss-Waldkirch, Schmitzingen, Oberalpfen, Homburg, Gutenburg und Allmut) ist die Energiedienst AG Grundversorger.

Kontakt

Kontakt

Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH
Peter-Thumb-Straße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07741 833 638
Telefax: 07741 833 661
E-Mail:  Netznutzung
Internet: www.stadtwerke-wt.de/

Verträge

Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160

Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-17-168

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG

Kontaktdatenblätter

Kontaktdatenblätter

Insolvenz Stromlieferant Niederspannung (NS)

Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?

Bekomme ich noch Strom?
Die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom rund um die Uhr ist gesetzlich gewährleistet. Wenn ihr Stromlieferant nicht mehr liefern kann, springen wir als Ihr örtlicher Grundversorger ein und beliefern Sie mit der so genannten Ersatzversorgung. Diese orientiert sich preislich an den Grundversorgungstarifen.

Neuen Stromanbieter suchen!
Hat Ihr Stromanbieter die Insolvenz angemeldet, fangen wir Sie als örtlicher Grundversorger mit der Ersatzversorgung auf. Allerdings ist diese teurer als ein Vertrag. Da die Ersatzversorgung keine Vertragslaufzeiten kennt, können Sie sofort einen neuen Lieferanten suchen. Tipp: Notieren Sie sich sobald wie möglich den Zählerstand samt Datum.

Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu senden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?
Steht Ihnen eine Rückzahlung wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen zu, können Sie diesen Betrag zur Insolvenztabelle anmelden, sobald ein Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet wurde.  

Erhalte ich versprochene Boni?
Mit Bonuszahlungen locken viele Billiganbieter Kundschaft an. Oft wird diese aber erst am Ende des ersten Vertragsjahres ausgezahlt. Ob Sie noch den versprochenen Betrag erhalten, hängt vom Insolvenzverfahren ab. Sobald es eröffnet wird, können Sie Ihre Ansprüche – wie auch bei den zu viel gezahlten Abschlägen – geltend machen.

Insolvenz Stromlieferant Mittelspannung (MS)

Was muss ich tun, wenn mein Stromanbieter insolvent ist?

Bekomme ich noch Strom?
Im Bereich der Mittelspannung haben wir als örtlicher Grundversorger ein sofortiges Sperrrecht. Wir versuchen dies aber nicht einzufordern. Wir möchten Ihnen eine geduldete Energieentnahme von wenigen Tagen anbieten. So haben Sie wenigstens die Möglichkeit sich einen neuen Stromanbieter zu suchen und Ihr Unternehmen ist weiterhin mit Strom versorgt.

Welche Informationen brauche ich?
Es ist ratsam folgende Informationen bei Ihrem letzten Versorger einzuholen:

  • Lastgang (1/4-stündliche Übersicht des Verbrauches)
  • Maximale Leistung in kW
  • Monatliche Verbräuche in kWh (HT und NT)
  • Netzbetreiber

Trotz Insolvenz kündigen?
Es ist ratsam trotz der Insolvenz noch ein Kündigungsschreiben an den bisherigen Anbieter zu senden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Im gleichen Schreiben sollten Sie auch vorsichtshalber eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.

Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Ein wichtiges Grundelement unserer Versorgungsnetze ist die Messung, welche mit sogenannten Zählern realisiert wird.

Sie haben Fragen rund um diese Zähler und Installationen?

Die Stadtwerke Waldshut – Tiengen GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner

Kontaktieren Sie

Messstellenbetrieb
Telefon   07741 833 651
Fax         07741 833 661
Mail        netze@stadtwerke-wt.de

Verträge

Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-20-160

Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag BK6-17-168

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

Messstellenvertrag Strom nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 MsbG

Kontakt Netze

Sie möchten mit uns zum Thema Netze in Kontakt treten, haben Fragen oder sonstige Anliegen?

Wir sind für Sie da! Unser technisches Sekretariat hilft Ihnen

montags bis donnerstags 08:00 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr und freitags per Mail.

Technisches Sektretariat

von-Opel-Straße 8
79761 Waldshut-Tiengen

07741 833 651
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